Verpflichtend seit 2. Juli 2023!
Warum ein Meldestysem?
Ein Meldesystem soll Missstände sowie Gesetzes- und Regelverstöße in einem Unternehmen aufzeigen. Es funktioniert als Frühwarnsystem, sodass Unternehmen gemeldete Probleme rechtzeitig lösen können, bevor es zu größeren Skandalen kommt.
Das Schutzgesetz für Hinweisgebende soll Personen, die Missstände aufdecken, Schutz vor persönlichen Nachteilen bieten. Hinweisgeber:innen sollen keine Angst um ihre Zukunft haben müssen.
Unternehmen sind verpflichtet!
Seit 2019 gibt es eine EU-Richtlinie (EU-Direktive 2019/1937), die verlangt, dass ein Meldesystem zum Schutz von Hinweisgeber:innen in Unternehmen eingerichtet wird. Das entsprechende Gesetz für hinweisgebende Personen in Deutschland gilt seit dem 2. Juli 2023 bei Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeiter:innen. Ab dem 17.12.2023 ist das Gesetz auch für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden verpflichtend.
So funktioniert das Meldestystem von Stimulus: